Die Verpackungsverordnung schreibt für bestimmte Getränke-Einwegverpackungen eine Pfandpflicht vor.
Seit dem 01.05.2006 gelten folgende Regelungen:
Die Pfandpflicht gilt für Verpackungen mit einem Volumen von 0,1 bis 3 l, die folgende Getränke enthalten:
Nicht der Pfandpflicht unterliegen außerdem alle Getränke in ökologisch vorteilhaften Einweggetränkeverpackungen.
Das Pfand beträgt einheitlich pro Einwegverpackung 0,25 Euro.
Die Rücknahmepflicht bezieht sich seit dem 01.05.06 nicht mehr auf Form oder Größe der Verpackung, sondern nur noch auf das Verpackungsmaterial (Glas, Metall, Papier, Pappe, Karton oder Kunststoffe einschließlich sämtlicher Verbundverpackungen). Dies bedeutet, dass jedes Geschäft Verpackungen der gleichen Materialart zurücknehmen muss, die es im Angebot führt. Wer beispielsweise Getränkedosen verkauft, muss auch Getränkedosen zurücknehmen, egal in welcher Form oder Größe.
Ausnahmeregelung: Bei Geschäften mit einer Verkaufsfläche kleiner 200 m² beschränkt sich die Rücknahmepflicht auf die Verpackungen der Marken, die der Vertreiber im Sortiment führt.
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Peter Pitzen
Abfallentsorgung
02181 601-6832 (Telefon)
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Kreishaus Grevenbroich (Neubau)
Auf der Schanze 4, 41515 Grevenbroich
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Das gesamte Gebäude ist für Rollstuhlfahrer ohne fremde Hilfe zugänglich. Eine behindertengerechte Toilette ist vorhanden.