Mit dem ausländischen Führerschein darf man 6 Monate lang ein Kraftfahrzeug führen, wenn die ausländische Fahrerlaubnis rechtmäßig erworben wurde und Sie sich zum Zeitpunkt des Erwerbs dieser Fahrerlaubnis Ihren ständigen Aufenthalt in diesem Staat hatten (mindestens 185 Tage). Es darf sich allerdings nicht um einen Lernführerschein oder einen anderen vorläufig ausgestellt Führerschein handeln. Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis in Deutschland vorläufig oder endgültig von einem Gericht oder von einer Verwaltungsbehörde entzogen oder besteht noch eine Sperrfrist, dürfen Sie in Deutschland kein Kraftfahrzeug führen. Gleiches gilt, wenn Sie in Deutschland, in dem Staat, in dem Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz haben, einem Fahrverbot unterliegen oder Ihr Führerschein dort beschlagnahmt, sichergestellt oder in Verwahrung genommen worden ist.
Nach obenEine Fahrberechtigung haben Sie nur mit dem jeweiligen nationalen und internationalen Führerschein. Der Internationale Führerschein ist eine Übersetzung der nationalen Klassen auf internationale Standards. Eine Umschreibung kann nur aufgrund des nationalen Führerscheins erfolgen.
Nach obenBei Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis muss der ausländische Führerschein eingezogen werden. Der Führerschein verbleibt bei der Fahrerlaubnisbehörde und wird dort für 3 Jahre verwahrt. Bei EU- und EWR-Staaten oder bei Staaten, mit denen Deutschland ein Rückführabkommen geschlossen hat, werden die Führerscheine über das Kraftfahrt-Bundesamt an das jeweilige Ausstellungsland zurückgesandt.
Nach obenDie Notwendig, eine Prüfung abzulegen, hängt von dem jeweiligen Staat ab, in dem der Führerschein ausgestellt wurde. Bei einigen Ländern ist die Ablegung von Prüfungen notwendig, andere ausländische Fahrerlaubnisse können prüfungsfrei umgeschrieben werden.
Nach obenMit dem ausländischen Führerschein dürfen Sie 6 Monate lang in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen. Für die Umschreibung haben Sie allerdings 3 Jahre lang Zeit. Innerhalb dieser 3 Jahre muss die Umschreibung beantragt worden sein.
Nach obenAusländische Führerscheine können in der Regel ausnahmslos umgeschrieben werden, wenn es nicht um Lernführerscheine oder sogenannte "provisorische Führerscheine" handelt. Allerdings gibt es verschiedene Regeln über die Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen. Diese sind in erster Linie davon abhängig, in welchem Staat dieser Führerschein erworben wurde. In Anlage 11 der Fahrerlaubnisverordnung ist festgelegt, welche Führerscheine ohne erneute Fahrerlaubnisprüfung umgeschrieben werden dürfen. Eine aktuelle Liste finden Sie hier. In den Staaten, die dort aufgenommen wurden, bestehen ähnliche Ausbildungs- und Prüfungsvoraussetzungen. Außerdem bestehen mit diesen Staaten zwischenstaatliche Übereinkünfte über die Anerkennung von Führerscheinen.
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