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Straßenverkehr

Altfahrzeugverordnung

Die Altfahrzeugverordnung (früher: Altautoverordnung) regelt, dass bestimmte Kraftfahrzeuge als Abfall entweder einer anerkannten Annahmestelle oder einem anerkannten Verwerterbetrieb zu überlassen sind.

Die Betriebe stellen einen Verwertungsnachweis aus, mit dem der Halter sein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle außer Betrieb setzen kann. Darüber werden Versicherung und Finanzamt informiert.

Im Rhein-Kreis Neuss sind derzeit folgende Betriebe anerkannt (die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit):

Anerkannte Verwerterbetriebe
Name Ort und Straße Telefon
Awada Dormagen
Bergiusstraße 20
02133 60019
Drossard Autoverwertung Grevenbroich
Nikolaus-Otto-Straße 1
02181 3444
Waltke Autoverwertung Kaarst
Kaarster Straße 59
02131 67081
Kabajanakis Autoverwertung Korschenbroich
Ottostraße 7
02182 50788
Autoverwertung Beier GmbH Neuss
Heerdterbuschstraße 6
02131 75999-0

Downloads

Ab Juni 2007 veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eigene Dokumente überwiegend barrierefrei. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.






Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 10.10.2007


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