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Soziales

Parkausweis für Behinderte (blauer EU-Parkausweis)

Parkausweis
Wichtiger Hinweis

Nur wenn Sie in Jüchen oder Rommerskirchen wohnen, reichen Sie den Antrag bei uns ein. In allen anderen Fällen wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Wer einen Behindertenparkplatz benutzen will, muss eine Sondergenehmigung beantragen und erhält dann den in der Europäischen Union einheitlichen blauen Parkausweis. Dieser muss beim Parken auf einem Behindertenparkplatz gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden. Weitere Ausnahmen sind u.a.: Parken im Parkverbot und auf Parkplätzen für Bewohner bis zu drei Stunden, kostenlos an Parkuhren und Parkscheinautomaten, Überschreitung der angegebenen Parkzeiten, Parken in Fußgängerzonen während der Ladezeit und in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht. Der Parkausweis gilt immer nur für Fahrten mit dem Erlaubnisinhaber.

Voraussetzungen

Der blaue Parkausweis ist für Personen mit einer anerkannten Schwerbehinderung und einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen aG), Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktions­ein­schränk­ungen oder Blindheit (Merkzeichen Bl) vorgesehen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, besteht ggf. die Möglichkeit, die sog. "Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen" zu erhalten.

Ablauf

Der Parkausweis wird sofort für 5 Jahre ausgestellt, wenn die Antragsunterlagen den Nachweis über die Art der Schwerbehinderung erbringen. Andernfalls wird die Schwerbehindertenstelle des Rhein-Kreises Neuss angehört, was etwas Zeit in Anspruch nehmen wird.

Diese Unterlagen benötigen Sie

Gebühren

kostenlos

Ansprechpartner

Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:


Downloads

Ab Juni 2007 veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eigene Dokumente überwiegend barrierefrei. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.






Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 13.01.2012


Service-Funktionen: