Das Vorliegen einer Behinderung und der Grad der Grad der Behinderung werden auf Antrag durch die Schwerbehindertenstelle festgestellt. Ebenso werden Merkzeichen für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen vergeben.
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Der Schwerbehindertenausweis dient als Nachweis für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen, die Menschen mit einer Behinderung per Gesetz zustehen, etwa besonderer Kündigungsschutz, Anspruch auf Zusatzurlaub oder Vergünstigungen bei der Einkommensbesteuerung.
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Wer einen Behindertenparkplatz benutzen will, muss den in der EU einheitlichen blauen Parkausweis beantragen.
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Parkerleichterungen für behinderte Menschen, die keinen blauen Parkausweis erhalten.
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Der Rhein-Kreis unterhält als freiwillige soziale Leistung einen Fahrdienst für schwerkörperbehinderte Mitbürger. Dieses Angebot soll insbesondere Rollstuhlfahrern die Möglichkeit der Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft eröffnen.
zum ArtikelRhein-Kreis Neuss
Schwerbehindertenstelle
Auf der Schanze 4
41515 Grevenbroich
Telefon 02181 601-0
Körperlich, geistig oder seelisch behinderte Menschen können Eingliederungshilfe beantragen.
zum ArtikelBroschüre über die Hilfs- und Beratungsangebote im Rhein-Kreis Neuss.
zum ArtikelAusgesuchtes Link-Verzeichnis von diversen Einrichtungen und Vereinen.
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