Zuständig für Schule und Bildung ist das Amt für Schulen und Kultur. Amtsleiterin ist Elke Stirken. Im Bereich "Schule" gibt es drei Aufgaben: die Schulverwaltung, das Schulamt und den schulpsychologischen Dienst.
Zu den Aufgaben des Amtes für Schulen und Kultur zählt die Verwaltung der kreiseigenen Schulen. Der Rhein-Kreis Neuss ist Träger von vier Berufsbildungszentren (Berufskollegs) und fünf Förderschulen.
Die Schulverwaltung schafft im Rahmen der Vorgaben von Schulausschuss und Kreistag die Voraussetzungen dafür, dass die kreiseigenen Schulen ihre Aufgaben erfüllen können. Die Schulverwaltung ist insbesondere zuständig für die Ausstattung der Schulen mit Lehr- und Lernmitteln, für die Übernahme von Schülerfahrkosten und die außerschulische Nutzung von Schulräumen.
Das Schulamt für den Rhein-Kreis Neuss ist Untere staatliche Schulaufsichtsbehörde für die Grundschulen, Hauptschulen und Förderschulen im Kreisgebiet. Es besteht aus dem Landrat sowie den Schulrätinnen und Schulräten.
Aufgaben des Schulamtes sind unter anderem die Beratung der Schulen in Fragen der Schulentwicklung und Schulorganisation, die Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte sowie die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs von Schülerinnen und Schülern.
Der Schulpsychologische Dienst berät Eltern und Lehrkräfte, wenn bei Schülerinnen und Schülern Lern- und Leistungsschwierigkeiten sowie Verhaltensauffälligkeiten auftreten. Darüber hinaus hilft der Schulpsychologische Dienst Kindern und Jugendlichen dabei, den Schulabschluss zu finden, der ihren Möglichkeiten entspricht.
Die Tätigkeit des Schulpsychologischen Dienstes erstreckt sich auf alle Schulen im Kreisgebiet.