Gleichzeitig mit den Kommunalwahlen in den Städten und Gemeinden werden die Kreistage in den Kreisen alle fünf Jahre neu gewählt. Die Kreistagsmitglieder sind wie die Ratsmitglieder der Städte und Gemeinden ehrenamtlich tätig.
Der Kreistag trifft alle bedeutenden politischen Entscheidungen des Kreises. Hierzu gehören beispielsweise die Verabschiedung des jährlichen Kreishaushaltes, die Personalausstattung der Kreisverwaltung und der Erlass von Satzungen.
Die Sitzungen des Kreistages sind grundsätzlich öffentlich, sie können daher an diesen Sitzungen teilnehmen. Lediglich in Angelegenheiten, in denen Vertraulichkeit vorgeschrieben ist (etwa Personalangelegenheiten) werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt.
Damit nicht alle politisch relevanten Gegenstände im Kreistag beraten werden müssen, werden viele politischen Entscheidungen im Kreisausschuss vorberaten oder teilweise sogar entschieden. Dieser wiederum stützt sich auf die vorherige Behandlung in den Fachausschüssen.
Die Entscheidungen in diesen Sitzungen werden durch die Kreisverwaltung vorbereitet. Sie informiert Kreistag und Ausschüsse über alle notwendigen Sachverhalte und macht auch Vorschläge für die anstehenden Entscheidungen.
Die Sitzungen des Kreistages werden durch den Landrat geleitet. Sollte er verhindert sein, wird er von seinen ehrenamtlichen Stellvertretern vertreten. Diese tragen den Titel eines stellvertretenden Landrates und vertreten ihn auch bei repräsentativen Anlässen im Kreis.
Der Landrat ist zwar nicht Mitglied des Kreistages, hat dort jedoch grundsätzlich Stimmrecht. In der Leitung der Kreisverwaltung wird der Landrat jedoch von seinem allgemeinen Vertreter vertreten.
| Partei | Anzahl der Sitze |
|---|---|
| CDU | 32 Sitze |
| SPD | 17 Sitze |
| FDP | 9 Sitze |
| BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 8 Sitze |
| UWG | 3 Sitze |
| DIE LINKE | 2 Sitz |
| ZENTRUM | 1 Sitz |
| AKTIVE | 1 Sitz |
| proNRW | 1 Sitz |
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