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Familie, Finanzen

Elterngeld für Väter

Wer als Vater Elterngeld beziehen möchte, muss in Elternzeit gehen, soweit er einer Erwerbstätigkeit nachgeht, so sieht es das Bundeselterngesetz (BEEG) vor.

Grundsätzlich gilt für das Elterngeld für Väter:

  •  Anspruchsberechtigt ist, wer das Kind nach der Geburt selbst betreut, mit dem Kind in einem Haushalt lebt, seinen Wohnsitz in Deutschland hat und nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig ist.
  •  Die Elternzeit muss sieben Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber beantragt werden. ACHTUNG: Kündigungsschutz besteht acht Wochen vor Beginn der Elternzeit.
  • Die Elternzeit sollte an die Lebensmonate gekoppelt sein. (Beispiel: Geburt: 16.Juni, dann zwei Monate Elternzeit für beispielsweise 3. + 4. Lebensmonat gewünscht -> 16. August bis 15. Oktober)
  • Wer erwerbstätig ist, kann frei entscheiden, wer von beiden Elternteilen in Elternzeit geht. Elternzeit kann auch gleichzeitig in Anspruch genommen werden.
  • In der Elternzeit kann bis zu 30 Stunden pro Woche gearbeitet werden, wobei jeder Cent auf das Elterngeld angerechnet wird und als durchschnittliches monatliches Einkommen vor der Geburt, der Höchstbetrag von 2700,00€ angesetzt wird.
  • Das Elterngeld ersetzt zur Zeit noch 65% bzw. 67% des nach der Geburt wegfallenden monatlichen Einkommens, maximal 1800,00 Euro.

 

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© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 10.01.2011


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