In Deutschland sind Hebammen berechtigt und dafür ausgebildet, die Schwangerschaftsvorsorge durchzuführen. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, entweder alle Vorsorgeuntersuchungen von einer Hebamme, oder diese im Wechsel mit der Vorsorge von einer Gynäkologin oder einem Gynäkologen durchführen zu lassen. Führt eine Hebamme die Schwangerschaftsvorsorge durch, handelt es sich wie im Fall der frauenärztlichen Behandlung um eine Leistung der Krankenkasse.
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