Die SPW-Neuss bietet drogenabhängigen Frauen und Männern nach abgeschlossener Entwöhnungsbehandlung weiterführende Integrationshilfen an, die zunächst als stationäre Adaption in der sozialpädagogischen Wohngemeinschaft erbracht werden. Bei Bedarf kann eine weitere Betreuung ambulant in der eigenen Wohnung oder in beutreuten Wohngemeinschaften erfolgen.
Die Einrichtung arbeitet grundsätzlich abstinenzorientiert.
Angeboten werden Einzel- und Gruppentherapie, Rückfallprophylaxetraining, Paarberatung und Paartherapie, berufliche Reha-Beratung, soziales Kompetenztraining sowie Freizeitberatung. Das Angebot richtet sich in erster Linie an Anhängige illegaler Drogen, aber auch an Personen mit anderen begleitenden Abhängigkeitsformen wie z.B. Alkoholismus, Spielsucht und Essstörungen.
Die Einrichtung ist gem. Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen, 1988, S. 1420 als Einrichtung nach Abschnitt 7 BzmG staatlich anerkannt.
Die stationäre Adaptionsphase dauert z.Zt. in der Regel vier Monate. Die Kosten werden von den Rentenversicherungen und Krankenkassen übernommen. Die Aufenthaltsdauer im anschließeneden betreuten Wohnen hängt von dem im individuellen Hilfeplan festgestellten Bedarf ab und kann bis zu ca. 2 Jahren betragen.
Träger der Einrichtung ist der Rhein-Kreis Neuss.
Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:
Sandra Coenen
Gesundheitsverwaltung, Apothekenaufsicht
02131 541414 (Telefon)
02131 541414 (Telefax)
sandra.coenen@rhein-kreis-neuss.de
Sozialpädagogische Wohngemeinschaft
Kaarster Straße 139, 41462 Neuss
Geschoss unbekannt
Das gesamte Gebäude ist für Rollstuhlfahrer nicht zugänglich. Eine behindertengerechte Toilette ist nicht vorhanden.