Erkrankung oder Tod durch Tuberkulose müssen gemäß Infektionsschutzgesetz dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden (§ 6 IFSG).
Das Gesundheitsamt berät und untersucht die Betroffenen, um eine optimale Behandlung der Erkrankung zu ermöglichen, Folgeinfektionen früh zu erkennen und so eine weitere Ausbreitung der Tuberkulose zu vermeiden.
Im Falle einer Tuberkuloseinfektion werden die erforderlichen Untersuchungen durch das Gesundheitsamt eingeleitet. Dazu gehört beispielsweise die Suche nach der Ansteckungsquelle und die Beratung aller gefährdeten Kontaktpersonen (Familie, Wohngemeinschaft, Arbeitskollegen). Die entsprechenden Vorsorgeuntersuchungen hängen von der jeweiligen Ansteckungsgefahr im Einzelfall ab.
Das Infektionsschutzgesetz verpflichtet jeden Bürger, die Ermittlungen des Gesundheitsamtes zu dulden und zu unterstützen (§ 16 IFSG) und damit die dem Einzelnen und der Allgemeinheit drohenden Gefahren abzuwenden.
Der häufigste Übertragungsweg der Tuberkulose ist die Tröpfcheninfektion (Husten) von Mensch zu Mensch.
Die Zeit von der Ansteckung bis zum Auftreten der ersten Krankheitserscheinungen beträgt ca. 3 bis 8 Wochen.
Typische Symptome sind Abgeschlagenheit, Verschlechterung des Allgemeinbefindens, ungewollter Gewichtsverlust, Nachtschweiß sowie Temperaturerhöhungen. Eine konsequente Behandlung mit Medikamenten bietet heute gute Heilungsaussichten.
Daher ist die Tuberculoseberatung des Gesundheitsamtes wichtig, um infizierte Patienten rasch zu erkennen und ihnen die richtige Hilfe zukommen zu lassen.
| Erreger | Mykobakterium tuberculosis |
|---|---|
| Infektionsquelle | Hierzulande in der Regel der erkrankte Mensch. |
| Übertragung | In der Regel durch Tröpfcheninfektion von Mensch zu Mensch über Atemwege, wenn erregerhaltiges Material ausgehustet wird. |
| Infektiosität | Nicht so hoch infektiös wie etwa Windpocken oder andere ansteckende Erkrankungen; in der Regel ist ein länger dauernder, intensiver Kontakt zwischen Bakterienausscheider und Empfänger Voraussetzung. |
| Inkubationszeit | Zeit von der Ansteckung bis zum Auftreten der ersten Krankheitserscheinungen; bei der Tuberkulose ca. drei bis acht Wochen, in Einzelfällen auch bedeutend länger. |
| Symptome | Können uncharakteristisch und wenig ausgeprägt sein; typisch wären: Abgeschlagenheit, Verschlechterung des Allgemeinbefindens, Nachtschweiß, Temperaturerhöhung. |
| Behandlung | Medikamentös mit Antituberkulotika über Monate, unter sorgfältiger ärztlicher Überwachung. |
| Heilungsaussichten | Sehr günstig bei rechtzeitiger Erkennung und ausreichend langer medikamentöser Behandlung. |
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