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Verwaltung von A bis Z

Familienangehörige und eingetragene Lebenspartner aus Drittstaaten

Familienangehörige oder eingetragene Lebenspartner eines freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgers, die nicht Unionsbürger sind (sogenannte Drittstaater), benötigen grundsätzlich ein Einreisevisum. Nach der Einreise erhalten sie in der Ausländerbehörde eine Aufenthaltskarte.

Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • gültiger Nationalpass oder Personalausweis
  • ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto
  • Heirats- bzw. Partnerschaftsurkunde
  • Geburtsurkunde Ihrer Kinder sowie deren beglaubigte deutsche Übersetzung (sofern es sich nicht um eine internationale mehrsprachige Urkunde handelt).

Nach 5-jährigem ständigem und rechtmäßigem Aufenthalt stellen wir für Unionsbürger auf Antrag eine Daueraufenthaltsbescheinigung und für Familienangehöriger eine Daueraufenthaltskarte aus. Hierfür ist ein Antrag notwendig. Sie können dafür den Antragsvordruck downloaden und benutzen.

Die Daueraufenthaltskarte kann nur ausgestellt werden, wenn Sie persönlich bei der Ausländerbehörde vorsprechen. Die Daueraufenthaltskarte wird - wie die Aufenthaltstitel auch - in der Bundesdruckerei erstellt und ist mit einem Foto und Fingerabdrücken versehen.

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Ausländerbehörde

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Ab Juni 2007 veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eigene Dokumente überwiegend barrierefrei. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.






Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 18.01.2011


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