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Verwaltung von A bis Z

Tierseuchenbekämpfung

Aufgabe ist es, die Nutztierbestände vor der Einschleppung von
Seuchen oder Krankheiten zu schützen und dadurch eine Übertragung
auf Menschen zu verhindern. Darüberhinaus sollen wirtschaftliche
Schäden für die Landwirte und den Handel vermieden werden.
Benötigen Sie für eine Auslandreise oder den Besuch einer Tierschau
ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, so wenden Sie sich an
uns. Für die Zucht von und den Handel mit Sittichen und Papageien
ist eine Genehmigung erforderlich.

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt





Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 30.04.2007


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