Ziel der Lebensmittelüberwachung ist der Schutz des Verbrauchers vor Gesundheitsgefährdung und -schädigung sowie vor Irreführung und Täuschung. Die Lebensmittelüberwachung erfasst neben Lebensmitteln auch Bedarfsgegenstände, Kosmetika und Tabakwaren. Sollten Sie den Verdacht haben, dass Lebensmittel, Kosmetika oder Bedarfsgegenstände nicht von einwandfreier Beschaffenheit sind oder gar zu einer gesundheitlichen Beeinträchtigung geführt haben, hilft Ihnen die Lebensmittelüberwachung. Auch eigene Feststellungen z. B. über den unhygienischen Umgang mit Lebensmitteln sollten sie uns melden.
Ab Juni 2007 veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eigene Dokumente überwiegend barrierefrei. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.