Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie bildet seit Dezember 2000 die Basis für einen einheitlichen und umfassenden Gewässerschutz in Europa. Hauptziel ist die Erhaltung bzw. Erreichung eines guten ökologischen und chemischen Zustandes aller oberirdischen Gewässer und des Grundwassers bis zum Ende des Jahres 2015 - mit zweimaliger Möglichkeit zur Fristverlängerung bis spätestens 2027.
Für Nachfragen stehen das Kooperations-Team der Unteren Wasserbehörde unter der E-Mail-Adresse kooperation-wrrl@rhein-kreis-neuss.de und zusätzlich unter der Telefonnummer 02181/601-6810 Herr Jentzsch gerne zur Verfügung.
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