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Verwaltung von A bis Z

Natur- und Landschaftsschutz

Wir alle genießen die Heimatlandschaft unseres Rhein-Kreises Neuss. Ob als Spaziergänger, Wanderer, Radfahrer,Reiter oder einfach zum stillen Verweilen in der Natur. Unsere Landschaft hat für alle etwas zu bieten: die offenen landwirtschaftlichen Flächen, die Fluss- und Bachauen, die Wälder - hier findet jeder etwas für seinen Geschmack.

Ob wir nun in der Landschaft arbeiten wie z. B. Land- und Forstwirte, oder ob wir uns in ihr erholen: wir leben von ihr und mit ihr. Und das, was uns unsere Heimatlandschaft uns und unseren Besuchern bietet, kann nur so gut sein, wie der Schutz und die Pflege, die wir ihr angedeihen lassen. Natur und Landschaft sind ein Kapital, das wir nicht leichtfertig behandeln dürfen, sonst verlieren wir unsere "Erträge" daraus.

Um Natur und Landschaft für uns alle zu schützen und zu sichern, setzen die Landschaftspläne des Rhein-Kreises Neuss auf der Grundlage des Bundesnaturschutz- und des Landschaftsgesetzes NRW Schutzgebiete und -objekte fest, deren Schädigung verboten ist.

Im Wesentlichen sind dies die vier Kategorien

  1. Naturschutzgebiete
  2. Landschaftsschutzgebiete
  3. Naturdenkmale und
  4. Geschützte Landschaftsbestandteile

Helfen Sie mit, Natur und Landschaft unseres Rhein-Kreises Neuss zu schützen. Es ist auch Ihre Umwelt.

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Umweltamt

Ansprechpartner

Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:


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Ab Juni 2007 veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eigene Dokumente überwiegend barrierefrei. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.


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Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 06.12.2010


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