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Verwaltung von A bis Z

Kleinkläranlagen

In den Bereichen, die über keine öffentliche Schmutz- oder Mischwasserkanalisation verfügen, wird das häusliche Schmutzwasser über so genannte Kleinkläranlagen entsorgt. Diese müssen eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Reinigungsleistung erbringen.

Diese Unterlagen benötigen Sie

  1. Antrag
  2. Detailzeichnung und Baubeschreibung der Kläranlage (bei
    bauaufsichtlich zugelassenen Anlagen genügt die Vorlage des
    Firmenvordrucks)
  3. Detailzeichnung und Baubeschreibung des Einleitbauwerkes
    einschließlich Nebenanlagen
  4. Lageplan im Maßstab 1:100 bis 1:500 mit Eintragung der geplanten
    Entwässerungsanlagen
  5. Weitere Unterlagen (siehe Antragsformular)

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Umweltamt

Ansprechpartner

Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:

Andrea Steins
Untere Wasserbehörde
02181 601-6883 (Telefon)
02181 601-6899 (Telefax)
andrea.steins@rhein-kreis-neuss.de

Kreishaus Grevenbroich (Neubau)
Auf der Schanze 4, 41515 Grevenbroich
1. Obergeschoss, Zimmer 1.55

Das gesamte Gebäude ist für Rollstuhlfahrer ohne fremde Hilfe zugänglich. Eine behindertengerechte Toilette ist vorhanden.


Downloads

Ab Juni 2007 veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eigene Dokumente überwiegend barrierefrei. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.






Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 30.08.2011


Service-Funktionen: