Ohne Wasser wäre das Leben auf der Erde undenkbar. Zum Schutz dieser natürlichen Lebensgrundlage ist die Entnahme von Grundwasser in der Regel erlaubnispflichtig.
Für die Eigenversorgungsanlagen sind bei der Festlegung des Brunnenstandortes und beim Bau bestimmte Anforderungen zu beachten. Diese sind in der DIN 2001 festgeschrieben!
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Ab Juni 2007 veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eigene Dokumente überwiegend barrierefrei. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.