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Verwaltung von A bis Z

Grundwasserförderung

(Weitergeleitet von Brunnen)

Ohne Wasser wäre das Leben auf der Erde undenkbar. Zum Schutz dieser natürlichen Lebensgrundlage ist die Entnahme von Grundwasser in der Regel erlaubnispflichtig.

Erlaubnisfreie Grundwasserentnahmen (u. a.)

  • die Entnahme von Grundwasser für den eigenen Haushalt
  • die Entnahme von Grundwasser für die private Gartenbewässerung auf dem eigenen Grundstück
  • die Entnahme von Grundwasser für den landwirtschaftlichen Hofbetrieb
    HINWEIS: Vorgenannte Grundwasserentnahmen sind durch das Gesundheitsamt zu überwachen!
  • das Tränken von Vieh außerhalb des Hofbetriebes
  • einen vorübergehenden Zweck in geringen Mengen
  • die Grundwasserentnahme bei Übungen für Zwecke der Verteidigung und des Zivilschutzes oder der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung (z. B. Feuerwehr) außerhalb von Wasserschutzzonen
    HINWEIS: In einem Trinkwasserschutzgebiet ist die Errichtung des Brunnens als Entnahmebauwerk genehmungspflichtig

Erlaubnispflichtige Grundwasserentnahmen

  • das Entnehmen von Grundwasser für die Versorgung von mehreren Haushalten mit Trink- und Brauchwasser
  • die Grundwasserentnahme für Brauchwasserzwecke (Landwirtschaft, Gewerbe, Industrie)
    HINWEIS: Vorgenannte Grundwasserentnahmen sind in der Regel nur erlaubnisfähig nach einer Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang durch das Wasserversorgungsunternehmen.
  • die Grundwasserentnahme für die landwirtschaftliche Beregnung
  • die Grundwasserentnahme als Löschwasser über Feuerlöschbrunnen
  • die Grundwasserentnahme zur Absenkung des Grundwasserspiegels, z. B. im Rahmen einer Baumaßnahme.

Für die Eigenversorgungsanlagen sind bei der Festlegung des Brunnenstandortes und beim Bau bestimmte Anforderungen zu beachten. Diese sind in der DIN 2001 festgeschrieben!

Diese Unterlagen benötigen Sie

  • Antrag
  • Innerhalb des jeweiligen Antragsformulares genannte Anlagen

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Umweltamt

Ansprechpartner

Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:






Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 27.10.2010


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