Der Rhein-Kreis Neuss ist für die Kreisstraßen, Radwege entlang der Kreisstraßen und dazugehörigen Einrichtungen (Brücken, Ampeln usw.) auf seinem Gebiet zuständig.
Neben der Planung und dem Neubau von Kreisstraßen gehören auch der Umbau, Ausbau, die Erweiterung, Erneuerung, Instandsetzung und Unterhaltung (etwa Mähen der Grünstreifen, Schneiden der Gehölze, Winterdienst) der bestehenden Kreistraßen zum Aufgabenbereich der Verwaltung.
Kreisstraßen dienen dem überörtlichen Verkehr innerhalb eines Kreises, dem Verkehr zwischen benachbarten Kreisen bzw. kreisfreien Städten oder dem Anschluss von Gemeinden an das überörtliche Verkehrsnetz.
Kreisstraßen sind grundsätzlich nummeriert. Die Kurzbezeichnung besteht aus einer fortlaufenden Nummer und dem vorangestellten Großbuchstaben K für Kreisstraße (Beispiel: K30).
Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Tiefbauamt
Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:
Bau von Kreisstraßen
Telefon 02181 601-6602
arnd.ludwig@rhein-kreis-neuss.de
Unterhaltung von Kreisstraßen
Telefon 02181 601-6622
tanja.pluemaekers@rhein-kreis-neuss.de
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