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Verwaltung von A bis Z

Aufbruchgenehmigung (Kreisstraßen)

Sie wollen im öffentlichen Straßenraum von Kreisstraßen eine Baumaßnahme (zum Beispiel Ver- oder Entsorgungsleitungen verlegen) durchführen und müssen dafür einen Gehweg neben der Straße oder die Fahrbahn aufbrechen.

Diese Unterlagen benötigen Sie

  1. Antragsformular

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Tiefbauamt

Downloads

Ab Juni 2007 veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eigene Dokumente überwiegend barrierefrei. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.






Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 23.09.2008


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