Sie wollen im öffentlichen Straßenraum von Kreisstraßen eine Baumaßnahme (zum Beispiel Ver- oder Entsorgungsleitungen verlegen) durchführen und müssen dafür einen Gehweg neben der Straße oder die Fahrbahn aufbrechen.
Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Tiefbauamt
Ab Juni 2007 veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eigene Dokumente überwiegend barrierefrei. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.