Falls Sie sich für eine andere Haftpflichtversicherung Ihres Fahrzeuges entschieden haben, muss diese Veränderung der Zulassungsbehörde mitgeteilt werden. Bitte veranlassen Sie daher, dass der neue Versicherer die Versicherungsbestätigung elektronisch an die Zulassungsbehörde übermittelt (=Versicherungsbestätigung zur Übermittlung).
Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Zulassungsstelle
Diese Dienstleistung können Sie außerhalb der Öffnungszeiten des Amtes im Bürger-Servicecenter des Rhein-Kreises Neuss erledigen.