Das Fahrzeug ist aktuell in einer anderen Stadt oder in einem anderen Kreis angemeldet (etwa in Düsseldorf oder im Rhein-Erft Kreis). Sie ziehen in den Rhein-Kreis Neuss oder haben als Einwohner des Kreises ein solches Fahrzeug gekauft. Es soll nun ein Kennzeichen mit dem Unterscheidungszeichen NE erhalten.
Fristen bei Umzug
Das Fahrzeug muss sofort umgemeldet werden, nach dem Kauf und wenn der Hauptwohnsitz in den Rhein-Kreis Neuss verlegt wurde.
Diese Unterlagen benötigen Sie
- Gültigen Personalausweis oder Reisepass der Person, auf die das Fahrzeug zugelassen werden soll
- Wenn die Person, auf die das Fahrzeug angemeldet werden soll, nicht persönlich erscheint, eine Vollmacht sowie der Ausweis der bevollmächtigen Person
- Bei Zulassung auf eine minderjährige behinderte Person ist der Antrag durch die gesetzlichen Vertreter zu stellen. Ausweise der gesetzlichen Vertreter und ggf. des minderjährigen Halters sind vorzulegen.
- Bei Zulassung auf einen Verein: aktueller Auszug aus dem Vereinsregister
- Bei Zulassung auf eine Firma: aktueller Auszug aus dem Handels- oder Gewerberegister
- Zulassungsbescheinigung, bestehend aus Teil I und II oder Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein bzw. Abmeldebescheinigung (wenn Fahrzeug vor dem 01.10.2005 stillgelegt wurde)
- Nachweis über durchgeführte Hauptuntersuchung (HU), wenn Fahrzeug älter als 3 Jahre
- Kennzeichenschilder, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- Bankeinzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer
Gebühren
ab 27,40 Euro