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Verwaltung von A bis Z

Umkennzeichnung eines Kfz (auch wegen Diebstahl bzw. Verlust der Kennzeichen)

Das Kraftfahrzeug ist bereits im Rhein-Kreis Neuss zugelassen und muss (Diebstahl, Verlust) bzw. soll (Wunschkennzeichen) mit einem anderen Kennzeichen versehen werden.

Auf persönlichen Wunsch ist es jederzeit möglich, dem Fahrzeug ein anderes, verfügbares Kennzeichen zuzuteilen. Bei einem Diebstahl der Kennzeichen sollten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit eine Anzeige bei der Polizei erstatten, die Sie dann bitte mitbringen. Bei einem Verlust muss eine entsprechende Verlusterklärung abgegeben werden.

Das bisherige Kennzeichen wird für zehn Jahre gesperrt; dem Kraftfahrzeug wird ein neues Kennzeichen zugeteilt.

Diese Unterlagen benötigen Sie

  1. Gültigen Personalausweis oder Reisepass der Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist
  2. Wenn die Person, auf die das Fahrzeug angemeldet ist, nicht persönlich erscheint, eine Vollmacht sowie der Ausweis der bevollmächtigen Person
  3. Diebstahlsanzeige der Polizei
  4. Ggf. ausgefüllte Verlusterklärung für die Kennzeichen
  5. Zulassungsbescheinigung, bestehend aus Teil I und II oder Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
  6. Nachweis über durchgeführte Hauptuntersuchung (HU), wenn das Fahrzeug älter als 3 Jahre ist
  7. Kennzeichenschild(er), sofern noch vorhanden
  8. Bankeinzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer

Gebühren

ab 27,40 Euro

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Straßenverkehrsamt

Downloads

Ab Juni 2007 veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eigene Dokumente überwiegend barrierefrei. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.


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© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 20.06.2011


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