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Verwaltung von A bis Z

Technische Änderung am Fahrzeug

Das Fahrzeug ist bereits zugelassen und wurde technisch verändert, z.B. durch Änderung der Fahrzeugklasse, Leistungsreduzierung des Motorrades oder ähnliches. Das Fahrzeug wurde einem technischen Sachverständigen (z.B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, SAVAG) vorgeführt und die Änderung begutachtet. Anschließend wird diese technische Änderung  unter Vorlage des Gutachtens bei der Zulassungsbehörde in die Fahrzeugdokumente eingetragen.

Umschlüsselungen

Eine technische Änderung liegt auch dann vor, wenn eine Umschlüsselung des Fahrzeuges erfolgen soll, weil es seit dem Tag der ersten Zulassung nach einer vorzulegenden Herstellerbescheinigung eine höhere Abgasnorm erfüllt, als in den aktuellen Zulassungsdokumenten eingetragen ist. Dazu gehören auch die nachträgliche Umrüstung eines Rußpartikelfilters.

Erforderliche Unterlage

  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Gültiger Bericht über die letzte Hauptuntersuchung, sofern diese bereits erforderlich war
  • Technisches Gutachten von einem anerkannten Sachverständigen,  evtl.  in Verbindung mit einer notwendigen Einbaubestätigung einer anerkannten Fachwerkstatt

Wichtiger Hinweis

Der Umtausch des Fahrzeugscheines in die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie des Fahrzeugbriefes in die Zulassungsbescheinigung Teil II ist bei der Bearbeitung Ihres Anliegens gesetzlich vorgeschrieben.

Gebühren

ab 11,70 Euro

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Straßenverkehrsamt

Downloads

Ab Juni 2007 veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eigene Dokumente überwiegend barrierefrei. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.


Links

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Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 20.06.2011


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