Das Fahrzeug ist bereits zugelassen und wurde technisch verändert, z.B. durch Änderung der Fahrzeugklasse, Leistungsreduzierung des Motorrades oder ähnliches. Das Fahrzeug wurde einem technischen Sachverständigen (z.B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, SAVAG) vorgeführt und die Änderung begutachtet. Anschließend wird diese technische Änderung unter Vorlage des Gutachtens bei der Zulassungsbehörde in die Fahrzeugdokumente eingetragen.
Eine technische Änderung liegt auch dann vor, wenn eine Umschlüsselung des Fahrzeuges erfolgen soll, weil es seit dem Tag der ersten Zulassung nach einer vorzulegenden Herstellerbescheinigung eine höhere Abgasnorm erfüllt, als in den aktuellen Zulassungsdokumenten eingetragen ist. Dazu gehören auch die nachträgliche Umrüstung eines Rußpartikelfilters.
Wichtiger Hinweis
Der Umtausch des Fahrzeugscheines in die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie des Fahrzeugbriefes in die Zulassungsbescheinigung Teil II ist bei der Bearbeitung Ihres Anliegens gesetzlich vorgeschrieben.
ab 11,70 Euro
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Ab Juni 2007 veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eigene Dokumente überwiegend barrierefrei. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.
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