Nur wenn Sie in Jüchen oder Rommerskirchen wohnen, reichen Sie den Antrag bei uns ein. In allen anderen Fällen wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Nur mir dem europaweit gültigen blauen Parkausweis für Schwerbehinderte dürfen Sie auf Parkplätzen, die mit dem Rollstuhlsymbol gekennzeichnet sind, parken. Die Voraussetzungen für diesen (blauen) Parkausweis finden Sie hier.
Daneben besteht die Möglichkeit, sog. Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen zu erhalten. Mit dem orangefarbenen Parkausweis, der übrigens nur in Deutschland gültig ist, ist Parken etwa im Parkverbot und auf Parkplätzen für Bewohner bis zu drei Stunden, kostenlos an Parkuhren und Parkscheinautomaten, Überschreitung der angegebenen Parkzeiten, Parken in Fußgängerzonen während der Ladezeit und in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern möglich, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht. Das Parken an Parkplätzen, die mit dem Rollstuhlsymbol gekennzeichnet sind, ist jedoch nicht gestattet. Der Parkausweis gilt immer nur für Fahrten mit dem Erlaubnisinhaber.
Für folgende Personengruppen kommen Parkerleichterungen in Betracht:
Da wir von der Straßenverkehrsbehörde die gesundheitlichen Voraussetzungen nicht beurteilen können, leiten wir Ihren Antrag an die Schwerbehindertenstelle bzw. den ärztlichen Dienst des Rhein-Kreises Neuss weiter. Die sich hieran anschließende medizinische Prüfung wird etwas Zeit in Anspruch nehmen. Werden die gesundheitlichen Voraussetzungen bestätigt, stellen wir den orangefarbenen Parkausweis für 5 Jahre aus und senden Ihnen diesen per Post zu.
kostenlos
Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:
Telefon 02181 601-3621
joseph.beuth@rhein-kreis-neuss.de
Telefon 02181 601-3622
harald.hau@rhein-kreis-neuss.de
Telefon 02181 601-3620
christian.bromm@rhein-kreis-neuss.de