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Verwaltung von A bis Z

Führerschein für Lkw (Ersterteilung)

Sie möchten die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnisklasse für LKW (C, CE, C1 oder  C1E) beantragen.

Den Antrag können Sie frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters (18 Jahre) stellen. Nach Prüfung der Antragsvoraussetzungen wird die Prüfstelle des TÜV mit der Durchführung der Prüfung beauftragt.

Die Fahrerlaubnis wird auf 5 Jahre befristet.


Diese Unterlagen benötigen Sie

  1. Personalausweis oder Reisepass
  2. ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens bzw. ein Zeugnis eines Augenarztes. Die Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung darf bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein.
  3. Ausbildungsnachweis in Erster Hilfe
  4. ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung auf amtlichem Vordruck. Sie können die Untersuchung bei einem Arzt Ihrer Wahl durchführen lassen. Die Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung darf bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein.
  5. ein biometrisches Lichtbild ( 35 x 45 mm)
  6. Name und Anschrift der Fahrschule
  7. Berufskraftfahrerqualifikation bei gewerblicher Nutzung der Fahrerlaubnisklasse. Bei Besitzstand der alten Klasse 3 (C1, C1E und CE79) ist der Nachweis erst ab September 2016 zu erbringen.
  8. Führerschein

Gebühren

ab 42,60 Euro

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Straßenverkehrsamt

Ansprechpartner

Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:






Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 21.05.2012


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