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Verwaltung von A bis Z

Parkausweis für Handwerker

Im Rahmen des Modellprojekts "Mittelstandfreundliche Verwaltung NRW" einigten sich alle Kommunen und Kreise des Regierungsbezirk Düsseldorf einen bezirksweiten Handwerkerparkausweis anzubieten und damit Handwerksbetrieben besondere Parkerleichterungen für bestimmte Service- und Werkstattfahrzeuge im gesamten Regierungsbezirk Düsseldorf zu ermöglichen. Für die im Rhein-Kreis Neuss ansässigen Betriebe gilt der Ausweis zusätzlich im Rhein-Erft Kreis.

Es entfällt somit eine Vielzahl von Antragsverfahren.

Der Antrag ist bei der Straßenverkehrsbehörde zu stellen, an der Ihr Unternehmen seinen Sitz hat. Dem Antrag sind eine Kopie der Gewerbekarte oder der Gewerbeanmeldung sowie Kopien der Kraftfahrzeugscheine für die beantragten Fahrzeuge beizulegen.

Diese pauschalierte Ausnahmegenehmigung berechtigt ohne besondere Einzelfallprüfung zum

  • Parken im eingeschränkten Haltverbot bzw. in Haltverbotszonen (Zeichen 286 bzw. 290 StVO),
  • Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren und ohne Beachtung der Höchstparkdauer,
  • Parken auf Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht ohne Beachtung der Höchstparkdauer und
  • Parken auf Bewohnerparkplätzen (Verkehrszeichen 314 oder 315 mit entsprechendem Zusatz).

Die Ausnahmegenehmigung wird nicht pauschal für einen Handwerksbetrieb erteilt, sondern es muss jeweils eine Ausnahmegenehmigung pro Fahrzeug des Betriebs beantragt werden, wobei vom Antragsteller ein Ersatzfahrzeug pro Ausnahmegenehmigung angegeben werden darf. Die Ausnahmegenehmigung darf im Original immer nur von einem Fahrzeug benutzt werden.

Die Ausnahmegenehmigung bezieht sich auf das für die Ausführung des Gewerbes notwendige Parken von Fahrzeugen während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag bis Samstag 07:00 bis 20:00 Uhr) und ist ein Jahr gültig. Die Genehmigung gilt nicht zum Parken im unmittelbaren Umfeld des Betriebssitzes.

Gebühren

90,00 Euro Jahresgebühr

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Straßenverkehrsamt

Ansprechpartner

Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:

Christian Bromm
Verkehrssicherung
02181 601-3620 (Telefon)
02181 601-3607 (Telefax)
christian.bromm@rhein-kreis-neuss.de

Gesundheitsamt/Bußgeldstelle
Auf der Schanze 1, 41515 Grevenbroich
Geschoss unbekannt

Das Gebäude ist überwiegend für Rollstuhlfahrer ohne fremde Hilfe zugänglich (Ausnahme: Verkehrslenkung). Eine behindertengerechte Toilette ist vorhanden.


Downloads

Ab Juni 2007 veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eigene Dokumente überwiegend barrierefrei. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.


Links

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Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 23.12.2010


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