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Verwaltung von A bis Z

Umschreibung von Bundeswehr- oder Behördenführerscheinen

Die von den Dienststellen der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei erteilten Fahrerlaubnisse berechtigen nur zum Führen von Dienstfahrzeugen. Vor dem Führen eines Privatfahrzeuges muss diese Fahrerlaubnis in eine allgemeine Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.

Sie möchten einen Führerschein der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes oder der Polizei in einen zivilen Führerschein umschreiben lassen.

Diese Unterlagen müssen Sie mitbringen

  1. Personalausweis oder Reisepass
  2. Behördenführerschein oder Bescheinigung der Behörde über den
    früheren Besitz
  3. ein biometrisches Lichtbild ( 35 x 45 mm)
  4. wenn vorhanden den zivilen Führerschein

Weitere eventuell erforderliche Unterlagen

Für die Klassen C, C1, C1E, CE (LKW), D, D1E, DE oder D1 (Bus) benötigen Sie Folgendes, wenn das Erteilungsdatum oder das letzte Verlängerungsdatum der Behördenfahrerlaubnis länger als fünf Jahre zurückliegt:

  1. ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens bzw. Zeugnis eines Augenarztes. Diese Untersuchung können Sie von Ihrem Augenarzt, von einem Betriebs- oder Arbeitsmediziner, einem Arzt einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, einem Arzt des Gesundheitsamtes oder einem anderen Arzt der öffentlichen Verwaltung erstellen lassen.
  2. ärztliche Eignungsbescheinigung auf amtlichem Vordruck.
  3. Leistungspsychologisches Gutachten. Dieses Gutachten wird nur bei der Umschreibung einer Fahrerlaubnis Klasse D oder D1 (Bus) benötigt. Die Leistungspsychologische Untersuchung beinhaltet eine Überprüfung von Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsfähigkeit etc. Der Test kann nur in bestimmten Instituten durchgeführt werden, die über die entsprechenden Apparaturen verfügen. An welches Institut Sie sich wenden können, erfragen Sie am besten bei Unternehmen, die in der Personenbeförderung tätig sind (Taxi- und Mietwagenunternehmen, Busunternehmer, Hilfsorganisationen im Krankentransport).
  4. die ärztlichen Gutachten dürfen bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein

Gebühren

ab 42,60 Euro

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Straßenverkehrsamt

Ansprechpartner

Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:


Downloads

Ab Juni 2007 veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eigene Dokumente überwiegend barrierefrei. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.






Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 21.05.2012


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