Liegt die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. der Fahrzeugbrief aufgrund einer Finanzierung oder Sicherungsübereignung beim Sicherungsgeber (Bank, Leasinggesellschaft), lassen Sie diese/diesen bitte rechtzeitig vor Ihrem Besuch per Post an die Zulassungsbehörde senden:
| Neuss | Grevenbroich | Dormagen | Meerbusch |
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| Rhein-Kreis Neuss Zulassungsstelle Oberstraße 91 41460 Neuss | Rhein-Kreis Neuss Zulassungsstelle Lindenstraße 10 41515 Grevenbroich | Rhein-Kreis Neuss Zulassungsstelle Kieler Straße 26 41540 Dormagen | Rhein-Kreis Neuss Zulassungsstelle Dorfstraße 20 40667 Meerbusch
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Zusätzlich zu den Gebühren für die jeweilige Zulassungs- bzw. Änderungsangelegenheit fallen für die Aufbewahrung und Rücksendung des Fahrzeugbriefes bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II Gebühren in Höhe von 15,30 € an.
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