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Verwaltung von A bis Z

Finanzierte Fahrzeuge und Leasingfahrzeuge

Liegt die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. der Fahrzeugbrief aufgrund einer Finanzierung oder Sicherungsübereignung beim Sicherungsgeber (Bank, Leasinggesellschaft), lassen Sie diese/diesen bitte rechtzeitig vor Ihrem Besuch per Post an die Zulassungsbehörde senden:

Sie stellen den Antrag in
Neuss Grevenbroich Dormagen Meerbusch
Rhein-Kreis Neuss
Zulassungsstelle
Oberstraße 91
41460 Neuss
Rhein-Kreis Neuss
Zulassungsstelle
Lindenstraße 10
41515 Grevenbroich
Rhein-Kreis Neuss
Zulassungsstelle
Kieler Straße 26
41540 Dormagen
Rhein-Kreis Neuss
Zulassungsstelle
Dorfstraße 20
40667 Meerbusch

 

Gebühren

Zusätzlich zu den Gebühren für die jeweilige Zulassungs- bzw. Änderungsangelegenheit fallen für die Aufbewahrung und Rücksendung des Fahrzeugbriefes bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II Gebühren in Höhe von 15,30 € an.

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Straßenverkehrsamt





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© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 20.06.2011


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