Seit dem 1. März 2007 ist die Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge (Plakettenverordnung) in Kraft getreten. Sie regelt bundeseinheitlich die Kennzeichnung von Pkw, Lkw und Bussen mit Plaketten je nach Schadstoffgruppe.
Eine generelle Plakettenpflicht sieht die Verordnung nicht vor. Wer jedoch ohne Plakette in eine Verbotszone einfährt, muss mit 40 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Erste Zonen wurden zum 01.01.2008 in Köln, Hannover und Berlin eingerichtet.
Auf Basis landesrechtlicher Luftreinhaltepläne können Kommunen exakt festlegen, welche Straßen oder Regionen in welchem Umfang befahren werden dürfen. Diese so genannten "Umweltzonen" werden mit neuen Verkehrszeichen gekennzeichnet. Von Fahrverboten sind zunächst überwiegend Autos mit höheren Schadstoff-Emissionen betroffen, die keine Plakette erhalten. Ein ebenfalls neues Zusatzschild zeigt zudem, welche Plakettenfarbe für die Zufahrt erforderlich ist.
Die Plakettenfarbe Ihres Fahrzeugs richtet sich nach den letzten beiden Ziffern der so genannten "Schlüsselnummer". Im alten Fahrzeugschein finden Sie diese Nummer in Feld 1 (fünfte und sechste Stelle), in der neuen Zulassungsbescheinigung in Feld 14.1 (dritte und vierte Stelle).
Generell von Verboten ausgenommen sind Motorräder, dreirädrige Fahrzeuge, landwirtschaftliche Zugmaschinen, Fahrzeuge von Polizei und Feuerwehr sowie Krankenwagen und Oldtimer mit H-Kennzeichen bzw. rotem 07er-Kennzeichen.
Die Plakette gibt es beim Straßenverkehrsamt und überall dort, wo die Abgasuntersuchung (AU) durchgeführt werden kann. Sie ist gut sichtbar an der Innenseite der Windschutzscheibe zu befestigen.
Fahrzeugschein
5,00 Euro
Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Straßenverkehrsamt
Diese Dienstleistung können Sie außerhalb der Öffnungszeiten des Amtes im Bürger-Servicecenter des Rhein-Kreises Neuss erledigen.