Wer bereits eine Fahrerlaubnis besitzt und eine zusätzliche Fahrerlaubnisklasse erwerben möchte, stellt einen Antrag auf Erweiterung seiner Fahrerlaubnis. Wie bei der Ersterteilung der Fahrerlaubnis ist auch hier grundsätzlich die Ausbildung durch eine Fahrschule erforderlich. Eine Ausnahme bildet die unbeschränkte Klasse „A“. Besitzt man nämlich die beschränkte Klasse „A-b“ oder die Klasse „1a“ bereits seit 2 Jahren, kann die Fahrerlaubnis ohne weitere Ausbildung auf die unbeschränkte „A-u“ erweitert werden.
Hinweis: Die Fahrerlaubnis kann nur durch die für den Wohnort zuständige Fahrerlaubnisbehörde bearbeitet werden. Der Sitz der Fahrschule ist dabei unerheblich.
Anträge können bei den Dienststellen des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Kreises Neuss persönlich oder über die Fahrschule eingereicht werden.
Erweiterung auf die Klassen A, A1, B, BE, L, M oder T
ein biometrisches Lichtbild ( 35 x 45 mm)
Erweiterung auf die Klassen C1, C1E, C oder CE
ein biometrisches Lichtbild ( 35 x 45 mm)
Erweiterung auf die Klassen D1, D1E, D oder DE
ein biometrisches Lichtbild ( 35 x 45 mm)
ab 42,60 Euro
Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Straßenverkehrsamt
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Telefon 02131 928-3603
gabriele.kamp@rhein-kreis-neuss.de
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Ab Juni 2007 veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eigene Dokumente überwiegend barrierefrei. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.