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Verwaltung von A bis Z

Zulassung eines gebrauchten Kfz aus dem Europäischen Wirtschaftsraum

Das Fahrzeug wurde in einem Staat innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erworben oder wurde aus den dazugehörigen Ländern nach Deutschland verbracht. Das Fahrzeug war dort bereits zugelassen. Zum EWR gehören die Staaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein und Norwegen.

Für gebrauchte Fahrzeuge aus Ländern, die nicht zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören, siehe hier.

Diese Unterlagen benötigen Sie

  1. Gültigen Personalausweis oder Reisepass der Person, auf die das Fahrzeug zugelassen werden soll
  2. Wenn die Person, auf die das Fahrzeug angemeldet werden soll, nicht persönlich erscheint, eine Vollmacht sowie der Ausweis der bevollmächtigen Person
  3. Bei Zulassung auf eine minderjährige behinderte Person ist der Antrag durch die gesetzlichen Vertreter zu stellen. Ausweise der gesetzlichen Vertreter und ggf. des minderjährigen Halters sind vorzulegen.
  4. Bei Zulassung auf einen Verein: aktueller Auszug aus dem Vereinsregister
  5. Bei Zulassung auf eine Firma: aktueller Auszug aus dem Handels- oder Gewerberegister
  6. eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
  7. Bankeinzugsermächtigung für Kraftfahrzeugsteuer
  8. Kaufvertrag oder Originalrechnung über den Erwerb des Fahrzeuges
  9. Umsatzsteuererklärung nach § 18 Umsatzsteuergesetz, wenn das motorbetriebene Fahrzeug nicht älter als 6 Monate oder maximal 6.000 km gelaufen ist.
  10. Original-Fahrzeugdokumente des Mitgliedsstaates
  11. EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC); falls für das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung besteht, ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 21 StVZO vorzulegen.
  12. Kennzeichen des Mitgliedesstaates, falls das Fahrzeug noch zugelassen ist
  13. Nachweis über eine durchgeführte Hauptuntersuchung (HU), wenn das Fahrzeug älter als drei Jahre ist
  14. ggf. ist eine Identifizierung des Fahrzeuges erforderlich

Gebühren

ab 37,10 Euro

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Straßenverkehrsamt

Links

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© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 11.01.2012


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