Ist der Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I in Verlust geraten oder wurde gestohlen, muss ein Ersatzdokument ausgestellt werden. Besitzt das Fahrzeug noch den alten Fahrzeugbrief, muss auch dieser in die neue Zulassungsbescheinigung Teil II umgetauscht werden.
Falls der Fahrzeugschein unbrauchbar geworden ist (zerrissen, unleserlich), muss der bisherige Fahrzeugschein und der Fahrzeugbrief vorgelegt werden, damit eine neue Zulassungsbescheinigung, bestehend aus Teil I und II, ausgestellt werden kann. Eine unbrauchbare Zulassungsbescheinigung Teil I wird durch eine Neuausfertigung ersetzt.
ab 11,20 Euro
Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Straßenverkehrsamt
Ab Juni 2007 veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eigene Dokumente überwiegend barrierefrei. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.
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