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Verwaltung von A bis Z

Ersatz von Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I

Ist der Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I in Verlust geraten oder wurde gestohlen, muss ein Ersatzdokument ausgestellt werden. Besitzt das Fahrzeug noch den alten Fahrzeugbrief, muss auch dieser in die neue Zulassungsbescheinigung Teil II umgetauscht werden.

Falls der Fahrzeugschein unbrauchbar geworden ist (zerrissen, unleserlich), muss der bisherige Fahrzeugschein und der Fahrzeugbrief vorgelegt werden, damit eine neue Zulassungsbescheinigung, bestehend aus Teil I und II, ausgestellt werden kann. Eine unbrauchbare Zulassungsbescheinigung Teil I wird durch eine Neuausfertigung ersetzt.

Diese Unterlagen benötigen Sie

  1. Gültiger Personalausweis oder Reisepass der Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist
  2. Wenn die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist, nicht persönlich erscheint, eine Vollmacht sowie der Ausweis der bevollmächtigenden Person
  3. Bei Zulassung auf eine minderjährige behinderte Person ist der Antrag durch die gesetzlichen Vertreter zu stellen. Ausweise der gesetzlichen Vertreter und gegebenenfalls des minderjährigen Halters sind vorzulegen.
  4. Bei Zulassung auf einen Verein: aktueller Auszug aus dem Vereinsregister
  5. Bei Zulassung auf eine Firma: aktueller Auszug aus dem Handels- oder Gewerberegister
  6. Ausgefüllte Verlusterklärung
  7. Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
  8. Nachweis über durchgeführte Hauptuntersuchung (HU), wenn Fahrzeug älter als 3 Jahr
  9. Bankeinzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer
  10. Falls vorhanden: Diebstahlsmeldung der Polizei

Gebühren

ab 11,20 Euro

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© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 18.10.2010


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