Springen Sie direkt zu folgenden Bereichen:
Hauptnavigation | Inhalt | Suche | Service

Über folgende Accesskeys (Hilfe) können Sie die Hauptfunktionen der Seite direkt ansteuern:
  • [Accesskey] + S: Navigation überspringen
  • [Accesskey] + 1: Startseite
  • [Accesskey] + 3: Zum Inhaltsverzeichnis
  • [Accesskey] + 4: Suche
  • [Accesskey] + 6: Hilfe
  • [Accesskey] + 8: Impressum
  • [Accesskey] + 9: Kontakt


Sie befinden sich hier:

Verwaltung von A bis Z

Ersatz-Betriebserlaubnis beantragen

Bestimmte Fahrzeuge sind von den Zulassungsvorschriften ausgenommen. Trotzdem dürfen sie auf öffentlichen Straßen erst dann in Betrieb genommen werden, wenn für sie eine Einzelgenehmigung durch das Straßenverkehrsamt unter Vorlage der Betriebserlaubnis des Herstellers erteilt wurde. Zu diesen Fahrzeugen zählen u.a. Kleinkrafträder und motorisierte Krankenfahrstühle, die übrigens auch versicherungspflichtig sind.

Unleserliche Betriebserlaubnis

Ist die Betriebserlaubnis unbrauchbar geworden (z.B. weil sie versehentlich mitgewaschen wurde), so kann der Hersteller eine Folgebetriebserlaubnis erstellen. Um das Fahrzeug wieder im öffentlichen Verkehrsraum nutzen zu dürfen, müssen Sie die neue Betriebserlaubnis anschließend im Straßenverkehrsamt siegeln lassen.

Verlorene Betriebserlaubnis

Haben Sie die Betriebserlaubnis verloren oder wurde Ihnen diese gestohlen, so benötigen Sie zunächst eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Polizeidienststelle. Diese besagt, dass das Fahrzeug nicht als gestohlen gemeldet ist. Nach Prüfung durch die Zulassungsbehörde erhalten Sie eine Bescheinigung, die den Hersteller berechtigt, eine neue Betriebserlaubnis auszustellen. Nach Erhalt der neuen Betriebserlaubnis muss die Ersatzbetriebserlaubnis bei der Zulassungsbehörde durch Siegelung in Kraft gesetzt werden.

Wenn es den Hersteller nicht mehr gibt?

Anders ist es bei Herstellern, die es nicht mehr gibt oder für Fahrzeuge, die im Eigenbau gefertigt wurden. Hierzu beantragen Sie wie oben beschrieben eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der zuständigen Polizeidienststelle. Nach Erhalt können Sie sich an eine technische Prüfstelle wenden, die Ihnen eine neue Betriebserlaubnis ausstellt. Diese müssen Sie anschließend bei der Zulassungsbehörde siegeln lassen.

Wichtiger Hinweis

Haben Sie ein betriebserlaubnispflichtiges Fahrzeug ohne Eigentumsnachweis und Betriebserlaubnis erworben bzw. wurde Ihnen dieses überlassen, ist eine Siegelung bzw. Inkraftsetzung einer Ersatzbetriebserlaubnis beim Straßenverkehrsamt nur mit einer eidesstattlichen Versicherung über das Eigentum des Fahrzeuges möglich.

Diese Unterlagen benötigen Sie

  • Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis über den rechtmäßigen Besitz des Fahrzeuges (beispielsweise den Kaufvertrag)
  • ggf. Unbedenklichkeitsbescheinigung

Gebühren

ab 10,20 Euro

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Straßenverkehrsamt





Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 27.05.2009


Service-Funktionen: