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Verwaltung von A bis Z

Bußgelder (festsetzen, einzahlen)

Für die Teilnahme am Straßenverkehr gelten Regeln, die in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen enthalten sind und jedem Fahrzeugführer im Rahmen des theoretischen Unterrichts vermittelt werden.

Wer gegen diese Vorschriften verstößt, handelt ordnungswidrig. Die Bußgeldstelle des Rhein-Kreises Neuss ahndet diese Ordnungswidrigkeiten, hauptsächlich Geschwindigkeitsüberschreitungen und die sonstigen Verstöße im Straßenverkehr.

Bußgelder können auf eines der Konten des Rhein-Kreises Neuss oder direkt beim Servicecenter im Kreishaus Neuss eingezahlt werden.

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Straßenverkehrsamt

Links

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Servicecenter Neuss


Uhr

Diese Dienst­leistung können Sie außer­halb der Öffnungs­zeiten des Amtes im Bürger-Service­center des Rhein-Kreises Neuss erledigen.


Wo finde ich das Servicecenter?



Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 18.11.2011


Service-Funktionen: