Für die Teilnahme am Straßenverkehr gelten Regeln, die in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen enthalten sind und jedem Fahrzeugführer im Rahmen des theoretischen Unterrichts vermittelt werden.
Wer gegen diese Vorschriften verstößt, handelt ordnungswidrig. Die Bußgeldstelle des Rhein-Kreises Neuss ahndet diese Ordnungswidrigkeiten, hauptsächlich Geschwindigkeitsüberschreitungen und die sonstigen Verstöße im Straßenverkehr.
Bußgelder können auf eines der Konten des Rhein-Kreises Neuss oder direkt beim Servicecenter im Kreishaus Neuss eingezahlt werden.
Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Straßenverkehrsamt
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Diese Dienstleistung können Sie außerhalb der Öffnungszeiten des Amtes im Bürger-Servicecenter des Rhein-Kreises Neuss erledigen.