Springen Sie direkt zu folgenden Bereichen:
Hauptnavigation | Inhalt | Suche | Service

Über folgende Accesskeys (Hilfe) können Sie die Hauptfunktionen der Seite direkt ansteuern:
  • [Accesskey] + S: Navigation überspringen
  • [Accesskey] + 1: Startseite
  • [Accesskey] + 3: Zum Inhaltsverzeichnis
  • [Accesskey] + 4: Suche
  • [Accesskey] + 6: Hilfe
  • [Accesskey] + 8: Impressum
  • [Accesskey] + 9: Kontakt


Sie befinden sich hier:

Verwaltung von A bis Z

Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum

Baustellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen abgesperrt und gekennzeichnet werden. Eventuell sind Verkehrsteilnehmer umzuleiten.

Anordnungen über Art und Umfang der Absperrungen sowie die Kennzeichnung dieser Arbeitsstellen erhalten Sie auf Antrag.

Zuständigkeiten

Der Rhein-Kreis Neuss ist nur für die Gemeinden Jüchen und Rommerskirchen zuständig. Für die Einrichtung von Baustellen im Bereich der Städte Dormagen, Grevenbroich, Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch, Neuss müssen die Anträge bei der jeweiligen Stadtverwaltung eingereicht werden.

Diese Unterlagen benötigen Sie

  1. Formloser Antrag mit Ortsplan und Kartenausschnitten

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Straßenverkehrsamt

Ansprechpartner

Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:


Links

Der Rhein-Kreis Neuss ist nicht für die Inhalte fremder Seiten verantwortlich, die über einen Link erreicht werden (Hilfe).






Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 23.12.2010


Service-Funktionen: