Baustellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen abgesperrt und gekennzeichnet werden. Eventuell sind Verkehrsteilnehmer umzuleiten.
Anordnungen über Art und Umfang der Absperrungen sowie die Kennzeichnung dieser Arbeitsstellen erhalten Sie auf Antrag.
Der Rhein-Kreis Neuss ist nur für die Gemeinden Jüchen und Rommerskirchen zuständig. Für die Einrichtung von Baustellen im Bereich der Städte Dormagen, Grevenbroich, Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch, Neuss müssen die Anträge bei der jeweiligen Stadtverwaltung eingereicht werden.
Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Straßenverkehrsamt
Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:
Telefon 02181 601-3621
joseph.beuth@rhein-kreis-neuss.de
Telefon 02181 601-3620
christian.bromm@rhein-kreis-neuss.de
Telefon 02181 601-3622
harald.hau@rhein-kreis-neuss.de
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