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Verwaltung von A bis Z

Ausnahmen von der StVZO

Die Genehmigung von Ausnahmen von den Bau- und Betriebsvorschriften für Krafträder, Personenkraftwagen und andere Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von 3,5 Tonnen, sowie für Gabelstapler, Bagger, Planiermaschinen und Schauffellader, erteilt die Zulassungsbehörde.

Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zGG ist die Bezirksregierung in Düsseldorf zuständig. Anträge sind über die Zulassungsbehörde an die Bezirksregierung Düsseldorf, Verkehrsdezernat 25, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf zu richten.

Stapler sind zulassungstechnisch den selbstfahrenden Arbeitsmaschinen gleichgestellt. Stapler bis zu einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von 20 km/h unterliegen nicht dem Zulassungsverfahren. Sie erhalten kein amtliches Kennzeichen, dafür aber eine Betriebserlaubnis. Stapler über 20 km/h bbH unterliegen dagegen dem Zulassungsverfahren.

Bagger, Schauffellader und Planiermaschinen gelten als selbstfahrende Arbeitsmaschinen und sind zulassungsrechtlich zu behandeln wie Stapler.

Informationen zum Verfahren

Nach Anhörung der zu beteiligenden örtlichen Ordnungsbehörde und der Kreispolizeibehörde können Ausnahmen erteilt werden. Die Bearbeitungszeit kann aufgrund dieser Anhörungspflicht bis zu 20 Arbeitstagen betragen.

Diese Unterlagen benötigen Sie

  1. Schriftlicher Antrag mit ausführlicher Begründung, warum eine Ausnahme erteilt werden soll,
  2. Betriebserlaubnis bzw. Gutachten nach § 21 StVZO in Verbingung mit § 4 Fahrzeug-Zulassungsverordnung,
  3. Versicherungsbestätigung  für zulassungspflichtige Fahrzeuge,
  4. Bestätigung eines Haftpflichtversicherers, dass das Fahrzeug im Rahmen der Betriebshaftpflicht auf öffentlichen Verkehrsflächen mit abgesichert ist, für nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge,
  5. Lageplan im Maßstab 1:5.000 für Stapler, die in der unmittelbaren Umgebung des Betriebsgeländes auf öffentlichen Verkehrsflächen eingesetzt werden sollen

Gebühren

10,20 bis 767,00 Euro

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Straßenverkehrsamt

Ansprechpartner

Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:

Ulrike Holz
Zulassungsstelle
02131 928-3630 (Telefon)
02131 928-3602 (Telefax)
ulrike.holz@rhein-kreis-neuss.de

Kreishaus Neuss
Oberstraße 91, 41460 Neuss
Erdgeschoss, Zimmer E.05

Das gesamte Gebäude ist für Rollstuhlfahrer ohne fremde Hilfe zugänglich. Mehrere behindertengerechte Toiletten sind vorhanden.


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© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 11.01.2012


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