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Verwaltung von A bis Z

Ausnahmegenehmigungen für Umzüge

Im Rahmen eines Umzuges oder handwerklicher Arbeiten können Ausnahmen nach § 46 (1) Ziffer 11 StVO (z.B. hinsichtlich eines Halteverbots) erteilt werden.

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Straßenverkehrsamt

Ansprechpartner

Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:






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© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 02.11.2009


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