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Verwaltung von A bis Z

Anschrift in den Fahrzeugpapieren ändern

Sie sind innerhalb des Rhein-Kreises Neuss umgezogen und haben Ihre Anschrift bereits beim Einwohnermeldeamt, Gewerbeamt oder Amtsgericht ändern lassen.

Diese Unterlagen benötigen Sie

  1. Gültigen und geänderten Personalausweis oder Reisepass der Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist
  2. Bei Zulassung auf einen Verein: aktueller Auszug aus dem Vereinsregister
  3. Bei Zulassung auf eine Firma: aktueller Auszug aus dem Handels- oder Gewerberegister
  4. Wenn die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist, nicht persönlich erscheint, deren schriftliche Vollmacht und Personalausweis
  5. Fahrzeugschein (alt) oder Zulassungsbescheinigung Teil I (neu)

Gebühren

ab 11,00  Euro

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Straßenverkehrsamt

Downloads

Ab Juni 2007 veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eigene Dokumente überwiegend barrierefrei. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.


Kfz-Zulassung Online


Laptop mit einer Internet-Anwendung

Hier können Sie Ihre KFZ-Zulassung rund um die Uhr bequem von Ihrem PC vorbereiten und gleich einen Termin vereinbaren.


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Servicecenter Neuss


Uhr

Diese Dienst­leistung können Sie außer­halb der Öffnungs­zeiten des Amtes im Bürger-Service­center des Rhein-Kreises Neuss erledigen.


Wo finde ich das Servicecenter?



Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 01.02.2011


Service-Funktionen: