Springen Sie direkt zu folgenden Bereichen:
Hauptnavigation | Inhalt | Suche | Service

Über folgende Accesskeys (Hilfe) können Sie die Hauptfunktionen der Seite direkt ansteuern:
  • [Accesskey] + S: Navigation überspringen
  • [Accesskey] + 1: Startseite
  • [Accesskey] + 3: Zum Inhaltsverzeichnis
  • [Accesskey] + 4: Suche
  • [Accesskey] + 6: Hilfe
  • [Accesskey] + 8: Impressum
  • [Accesskey] + 9: Kontakt


Sie befinden sich hier:

Verwaltung von A bis Z

Pflegewohngeld

Das Pflegewohngeld ist eine Sozialleistung des Rhein-Kreises Neuss, die Einrichtungen der vollstationären Pflege für ihre Heimbewohnerinnen und Heimbewohner erhalten können.

Der Anspruch auf Pflegewohngeld besteht seit dem 01.07.1996 durch Inkrafttreten des Landespflegegesetzes Nordrhein-Westfalen mit dem Ziel, pflegebedürftige Heimbewohnerinnen bzw. -bewohner unabhängig von Sozialhilfe zu machen.

Das Pflegewohngeld steht dem Pflegeheim zu und ist von diesem beim Sozialamt zu beantragen. Geschieht dies nicht, kann die Heimbewohnerin bzw. der Heimbewohner das Antragsrecht selbst wahrnehmen.

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Sozialamt

Ansprechpartner

Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:






Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 05.01.2011


Service-Funktionen: