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Verwaltung von A bis Z

Heimpflege (Hilfe zur Pflege in Einrichtungen)

Wer pflegebedürftig ist, möchte gerne so lange wie möglich in seiner vertrauten Umgebung leben. Solange häusliche Pflege durch Verwandte, Freunde oder Nachbarn ausreicht, können entsprechende Leistungen wie Pflegegeld von der Pflegekasse oder auch vom Sozialamt Ihrer Stadt oder Gemeinde gewährt werden.

Trotzdem gibt es immer wieder Situationen, in denen häusliche Pflege nicht mehr ausreicht. Hier kann eine dauerhafte vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim (so genannte Heimpflege) notwendig werden.

Da das Einkommen und der Zuschuss der Pflegekasse zur Finanzierung des stationären Aufenthalts im Pflegeheim oftmals nicht ausreichend sind, können die restlichen Heimkosten unter bestimmten Voraussetzungen vom Rhein-Kreis Neuss übernommen werden.

Entsprechende Anträge werden vom Sozialamt Ihrer Stadt oder Gemeinde aufgenommen und an das Sozialamt des Rhein-Kreises Neuss weitergeleitet. Von dort erhalten Sie weitere Beratung und ggf. entsprechende Leistungen.

Diese Unterlagen benötigen Sie

  1. Bankbescheinigung
  2. Bescheinigung über die Heimbetreuungsbedürftigkeit vom MDK bzw. von der Pflegekasse
  3. Betreuungsurkunde falls Betreuer vom Amtsgericht bestellt ist
  4. ggf. Vollmacht
  5. Kopien der Einkommens- und Vermögensnachweise
  6. Kopien der Sparbücher
  7. Kopien vorhandener Verträge (z. B. bei Vermögensübertragungen von Haus- und Grundbesitz)
  8. Mietvertrag
  9. Nachweise über die Höhe der Versicherungsbeiträge (z. B. Haftpflichtversicherung)
  10. Namen und Anschriften der Kinder sowie der getrennt lebenden und geschiedenen Ehegatten
  11. Policen von Lebens- und Sterbeversicherungen
  12. Wohngeldbescheid

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Sozialamt

Ansprechpartner

Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:


Links

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© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 15.11.2011


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