Das Wohn- und Teilhabegesetz regelt in Nordrhein-Westfalen Rahmenbedingungen für Betreuungseinrichtungen der Altenpflege, der Kurzzeitpflege, von stationären Hospizen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Die Heimaufsicht hat die Aufgabe, die Einhaltung dieser Rahmenbedingungen zu überprüfen. Die Aufgabe der Heimaufsicht ist eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung und somit an zahlreiche Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen gebunden.
Die Heimaufsicht führt unangemeldete Überprüfungen der Einrichtungen durch und sieht sich als Ansprechpartner für Bewohnerinnen und Bewohner, Angehörige oder Bevollmächtigte und Betreuer. Bei allen Fragen, Sorgen und auch bei Beschwerden steht die Heimaufsicht gerne zur Verfügung.
Hinweise auf Probleme, Mängel oder ungeklärte Fragen nimmt die Heimaufsicht schriftlich, telefonisch, per Mail und auch im persönlichen Gespräch entgegen.
Jeder Hinweis kann auch anonym der Heimaufsicht zugeleitet werden; wir gehen jeder Eingabe bezüglich bestehender Probleme oder Mängel nach.
Die Heimaufsicht hat im Rahmen ihrer Überprüfungen jedoch in erster Linie nicht die Aufgabe, durch Sanktionen oder ordnungsbehördliche Maßnahmen gegenüber den Betreuungseinrichtungen auf Mängel oder Probleme zu reagieren. Vielmehr sieht das Wohn- und Teilhabegesetz zunächst eine ausführliche Beratung der Einrichtungen vor. Erst wenn eine Beratung keinen Erfolg zeigt, macht die Heimaufsicht von ihren ordnungsrechtlichen Möglichkeiten Gebrauch.
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Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:
Einrichtungen der Altenpflege
Telefon 02181 601-5034
marcus.mertens@rhein-kreis-neuss.de
Einrichtungen der Altenpflege
Telefon 02181 601-5019
birgit.schiffer@rhein-kreis-neuss.de
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