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Verwaltung von A bis Z

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen

Körperlich, geistig oder seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und Erwachsene haben die Möglichkeit , eine sogenannte "Eingliederungshilfe für behinderte Menschen" zu beantragen. Die Leistungen der Eingliederungshilfe umfassen z. B.

  • orthopädische und andere Hilfsmittel,
  • Frühfördermaßnahmen für Kinder,
  • Betreuung in integrativen oder heilpädagogischen Kindergärten,
  • Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung,
  • Hilfen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft,
  • Schaffung von behindertengerechten Wohnraum.

Ansprechpartner für Einwohner der Stadt Neuss ist das Sozialamt der Stadtverwaltung, Frau Breiden, Telefon 02131 905011. Für Einwohner des übrigen Kreisgebietes ist das Sozialamt des Rhein-Kreises Neuss zuständig.

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Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Sozialamt

Ansprechpartner

Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:






Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 26.01.2012


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