Springen Sie direkt zu folgenden Bereichen:
Hauptnavigation | Inhalt | Suche | Service

Über folgende Accesskeys (Hilfe) können Sie die Hauptfunktionen der Seite direkt ansteuern:
  • [Accesskey] + S: Navigation überspringen
  • [Accesskey] + 1: Startseite
  • [Accesskey] + 3: Zum Inhaltsverzeichnis
  • [Accesskey] + 4: Suche
  • [Accesskey] + 6: Hilfe
  • [Accesskey] + 8: Impressum
  • [Accesskey] + 9: Kontakt


Sie befinden sich hier:

Verwaltung von A bis Z

Alleinerziehung

Alleinerziehende erhalten im Falle der Bedürftigkeit - auch wenn sie zurzeit wegen der Kindeserziehung keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können - grundsätzlich Leistungen nach dem SGB II.

Lediglich in Ausnahmefällen werden Leistungen nach dem SGB XII erbracht. Für nähere Informationen wenden Sie sich an die ARGE Rhein-Kreis Neuss.

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Sozialamt

Links

Der Rhein-Kreis Neuss ist nicht für die Inhalte fremder Seiten verantwortlich, die über einen Link erreicht werden (Hilfe).






Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 16.06.2008


Service-Funktionen: