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Verwaltung von A bis Z

Beihilfe zu Krankheits- und Pflegekosten von Beamten

Im Rahmen der allgemeinen Fürsorgepflicht des Staates erhalten Beamte und deren Familienangehörige eine ergänzende Beihilfe zu den Krankheits- und Pflegekosten.

Die Beihilfestelle des Kreises erbingt diese Leistung für Mitarbeiter, Lehrer und Polizisten sowie als Serviceleistung für andere Kommunen.

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Rechtsamt

Ansprechpartner

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© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 16.02.2012


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