Die Gebietsentwicklungsplanung oder auch Regionalplanung legt die regionalen Ziele der Raumordnung und Landesplanung für die Entwicklung der Regierungsbezirke und für alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen fest. Träger der Regionalplanung ist der Regionalrat für den Regierungsbezirk Düsseldorf. Der Rhein-Kreis Neuss hat als untere staatliche Verwaltungsbehörde dafür Sorge zu tragen, dass die Ziele der Raumordnung und Landesplanungen bei Planungen und Maßnahmen der kreisangehörigen Kommunen beachtet werden. Diese Planungsaufsicht wird vom Amt für Entwicklungs-, Landschaftsplanung, Wirtschaft und Statistik wahrgenommen.
Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Entwicklungs- und Landschaftsplanung
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