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Verwaltung von A bis Z

Sprengstofferlaubnis

Personen, die aus persönlichen (privaten) Gründen mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen oder diese erwerben wollen, benötigen eine Erlaubnis.

Hierzu gehören vorwiegend Wiederlader von Patronen, Vorderlader- und Böllerschützen, Personen, die selbst Feuerwerke der Klasse III abbrennen oder wissenschaftlich mit explosionsgefährlichen Stoffen experimentieren.

Grundlage für die Erteilung einer Sprengstofferlaubnis ist der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem staatlichen oder staatlich anerkannten Grundlehrgang für die beabsichtigte Tätigkeit (Fachkundezeugnis). Für die Teilnahme an einem solchen Lehrgang benötigen Sie eine Unbedenklichkeits­bescheinigung der Kreisverwaltung. Diese müssen Sie gesondert beantragen.

Die Sprengstofferlaubnis wird in der Regel für 5 Jahre erteilt.

Rechtsgrundlage

§ 27 Absatz 1 Sprengstoffgesetz (SprengG)

Diese Unterlagen benötigen Sie

Sie beantragen die Erlaubnis zum ersten Mal:

  1. Antragsvordruck
  2. Bedürfnisnachweis
  3. Fachkundezeugnis

Sie wollen eine bestehende Erlaubnis ändern:

  1. Antragsvordruck
  2. Erlaubnisurkunde

Sie wollen eine bestehende Erlaubnis verlängern:

  1. Antragsvordruck
  2. Bedürfnisnachweis
  3. Erlaubnisurkunde

Gebühren

Die Höhe der Gebühr bemisst sich nach dem Aufwand:

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung: 40 bis 80 Euro
  • Erlaubnis erteilen: 220 bis 260 Euro
  • Erlaubnis verlängern: 185 bis 205 Euro
  • Erlaubnis wesentlich verändern: 60 bis 115 Euro.

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Ordnungsamt

Ansprechpartner

Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:

Carsten Paetau
Ordnungsbehörde
02181 601-3212 (Telefon)
02181 601-3299 (Telefax)
carsten.paetau@rhein-kreis-neuss.de

Kreishaus Grevenbroich (Neubau)
Auf der Schanze 4, 41515 Grevenbroich
2. Obergeschoss, Zimmer 2.29

Das gesamte Gebäude ist für Rollstuhlfahrer ohne fremde Hilfe zugänglich. Eine behindertengerechte Toilette ist vorhanden.


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© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 19.09.2011


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