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Verwaltung von A bis Z

Katastrophenschutz

Unter Katastrophenschutz wird der gesamte Bereich der "nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr" verstanden. Dabei handelt es sich beispielesweise um:

  • die Identifizierung und Einschätzung von Gefahren
  • die Aufstellung und Pflege von Plänen zur Gefahrenabwehr
  • das Vorhalten von Mitteln und Einrichtungen zur Abwehr oder Beseitigung von Schäden
  • das Vorhalten von geschultem Personal für die Koordinierung der Abwehrmaßnahmen der Behörde sowie für die Bevölkerungsinformation.

Ansprechpartner

Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:


Downloads

Ab Juni 2007 veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eigene Dokumente überwiegend barrierefrei. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.






Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 14.07.2011


Service-Funktionen: