Eine Dienstaufsichtsbeschwerde richtet sich gegen das persönlichen Verhalten von Bediensteten oder Amtsträgern. Adressat einer Dienstaufsichtsbeschwerde über einen Bediensteten ist der jeweilige Hauptverwaltungsbeamte (Landrat, Bürgermeister); dieser ist auch zuständig für die Entscheidung.
Über eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bürgermeister einer kreisangehörigen Kommune entscheidet der Landrat als Kommunalaufsicht.
Sofern gegen den Landrat oder den Bürgermeister einer kreisfreien Stadt eine Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben wird, entscheidet hierüber die Bezirksregierung Düsseldorf.
Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Kommunalaufsicht
Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:
Axel Theis
Kommunalaufsicht
02181 601-1502 (Telefon)
02181 601-2402 (Telefax)
axel.theis@rhein-kreis-neuss.de
Ständehaus Grevenbroich
Lindenstraße 2, 41515 Grevenbroich
1. Obergeschoss, Zimmer 1.05
Das gesamte Gebäude ist für Rollstuhlfahrer nicht zugänglich. Eine behindertengerechte Toilette ist nicht vorhanden.
Der Rhein-Kreis Neuss ist nicht für die Inhalte fremder Seiten verantwortlich, die über einen Link erreicht werden (Hilfe).