Springen Sie direkt zu folgenden Bereichen:
Hauptnavigation | Inhalt | Suche | Service

Über folgende Accesskeys (Hilfe) können Sie die Hauptfunktionen der Seite direkt ansteuern:
  • [Accesskey] + S: Navigation überspringen
  • [Accesskey] + 1: Startseite
  • [Accesskey] + 3: Zum Inhaltsverzeichnis
  • [Accesskey] + 4: Suche
  • [Accesskey] + 6: Hilfe
  • [Accesskey] + 8: Impressum
  • [Accesskey] + 9: Kontakt


Sie befinden sich hier:

Verwaltung von A bis Z

Jagdsteuer

Für die Ausübung des Jagdrechtes in den Jagdbezirken im Rhein-Kreis Neuss wird eine jährliche Jagdsteuer erhoben.

Steuerpflichtig ist, wer das Jagdrecht ausübt oder durch Dritte ausüben lässt.

Die Grundlage für die Heranzierung zur Jagdsteuer ist die vom Kreistag am 27. März 1990 beschlossene Jagdsteuersatzung, die zuletzt am 27.03.1995 geändert wurde. Der Steuersatz beträgt jährlich 25% des zu Beginn des Steuerjahres geltenden Jagdwertes. Bei verpachteten Jagden gilt als Jagdwert das vom Pächter zu entrichtende Entgelt.

Steuerjahr ist das Jagdjahr (01. April bis 31. März) oder das Pachtjahr, wenn dieses vom Jagdjahr abweicht.

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Finanzen (Kämmerei)

Ansprechpartner

Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:

Norbert Lomanns
Liegenschaften
02181 601-2031 (Telefon)
02181 601-2098 (Telefax)
norbert.lomanns@rhein-kreis-neuss.de

Kreishaus Grevenbroich (Neubau)
Auf der Schanze 4, 41515 Grevenbroich
2. Obergeschoss, Zimmer 2.39

Das gesamte Gebäude ist für Rollstuhlfahrer ohne fremde Hilfe zugänglich. Eine behindertengerechte Toilette ist vorhanden.






Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 17.06.2008


Service-Funktionen: